Pressemitteilungen

Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Stephan Goltermann / Tel. 0385 588-61800 / stephan.goltermann@lallf.mvnet.de


Digitalisierung von Fischereidokumenten

(PM vom 10.12.2024)  Mit der Änderung des Landesfischereigesetzes im Sommer 2024 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns den Weg für die weitere Digitalisierung der Fischereiverwaltung frei gemacht.

Bisher konnte der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe, die für die Gültigkeit des Fischereischeines im jeweiligen Kalenderjahr notwendig ist, nur bei den 117 örtlichen Ordnungsbehörden und den beteiligten Ausgabestellen als Klebemarke für den Fischereischein erworben werden. Ab 10. Dezember 2024 ist der Erwerb nun auch digital möglich. In dem von der oberen Fischereibehörde bereitgestellten Online-Shop kann unter https://erlaubnis.angeln-mv.de/ neben den Angelerlaubnisscheinen für die Küstengewässer auch der Nachweis für die Entrichtung der Fischereiabgabe bequem von zu Hause aus ohne weiteren Behördengang erworben werden. Der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe wird dann als pdf-Dokument digital erteilt und kann ausgedruckt oder auf einem Smartphone elektronisch mitgeführt werden. Bei einem Verlust kann das Dokument beim LALLF MV erneut angefordert werden.

Gleichzeitig mit der digitalen Entrichtung der Fischereiabgabe wurde auch der Touristenfischereischein digitalisiert. Viele Urlauber aus anderen Bundesländern haben sich immer wieder für eine einfachere Möglichkeit der Erteilung dieser Ausnahmeregelung ausgesprochen. Wer noch keinen Fischereischein besitzt, aber dieses Hobby gern ausprobieren möchte, kann nun ebenfalls ohne Behördengang seinen auf 28 Tage befristeten Fischereischein schon von zu Hause aus beantragen und per Email erhalten.

Hintergrund

Für das Angeln sind gültige Fischereidokumente erforderlich. Neben der Angelerlaubnis, die vom Fischereirechtsinhaber des Gewässers ausgegeben wird, betrifft dies auch den Fischereischein. Fischereischeine sind nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr eine staatliche Fischereiabgabe entrichtet wird. Diese kostet in Mecklenburg-Vorpommern 10 Euro je Kalenderjahr. Die Fischereiabgabe aus MV kann wie bisher als Klebemarke für den Fischereischein oder nun neu auch als digitaler Nachweis erworben werden. Die Fischereiausübung ohne Nachweis einer gültigen Fischereiabgabe für das Kalenderjahr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird im Rahmen von Kontrollen der Fischereiaufsicht und der Wasserschutzpolizei als Anzeige aufgenommen. Im Jahr 2023 beinhalteten 10 % der Anzeigen der Kontrollbefugten die Verwendung eines ungültigen Fischereischeines.

Touristen aus anderen Bundesländern oder Staaten, die keinen Fischereischein auf der Basis einer bestandenen Fischereischeinprüfung besitzen, können für das Angeln an den Küsten- oder Binnengewässern des Landes M-V einen Touristenfischereischein erwerben. Die Sachkunde für das Angeln wird durch die Bereitstellung einer Begleitbroschüre vermittelt. Der Touristenfischereischein ist in den Binnen- und Küstengewässern des Landes M-V für bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage gültig und kostet 24 Euro (als digitales Dokument 23 Euro). Bei einer Anreise am Wochenende gestaltete sich der Erwerb des Dokumentes teilweise schwierig, da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden am Wochenende nicht geöffnet haben. Mit der Bereitstellung einer digitalen Lösung wird vielen anglerisch interessierten Touristen eine unbürokratische Möglichkeit für den Erwerb angeboten.


Gute Qualität bei Räucherlachs

Umgang mit empfindlichen Lebensmitteln beachten

(PM vom 26.11.2024)  „Von den 30 in den Jahren 2023 und 2024 planmäßig zur mikrobiologischen Prüfung entnommenen Proben kaltgeräuchertem Lachs wiesen die Mehrzahl der Proben - knapp 90 % - eine sehr gute mikrobiologische Beschaffenheit auf.“, freut sich Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock. Es handelte sich vorrangig um vorverpackte, eingeschweißte Ware aus dem Lebensmitteleinzelhandel in MV, überwiegend hergestellt in Polen.

Bei drei Proben wurde der Krankheitserreger Listeria monocytogenes nachgewiesen. Der Gehalt lag allerdings in allen Fällen so niedrig, dass noch kein Risiko einer Erkrankung nach Verzehr bestand. Eine weitere Probe wurde auf Grund einer leicht erhöhten Gesamtkeimzahl bemängelt. Die parallele sensorische Laborprüfung bestätigte für alle Proben gute Ergebnisse in Geruch, Geschmack, Aussehen und Konsistenz der Räucherfischspezialität.

„Dieses Ergebnis ist eine sehr positive Entwicklung, wenn man bedenkt, dass in früheren Jahren auch einmal die Hälfte der Proben wegen der Verunreinigung mit Listeria moncytogenes oder Hygienekeimen beanstandet werden musste“, resümiert Goltermann.

„Generell raten wir Verbrauchern, leicht verderbliche Lebensmittel wie Fisch vor dem Verzehr immer sensorisch zu prüfen, ob Abweichungen bei der Ware zu erkennen sind. Was nicht gut riecht oder anders aussieht als normal, sollte man auch nicht essen – egal, was das Haltbarkeitsdatum vorgibt.“, sagt der Amtschef.
Da aber viele Krankheitserreger, wie z. B. Listeria monocytogenes, auch in höheren Konzentrationen nicht zu sensorischen Abweichungen führen, wird laut Bundesinstitut für Risikobewertung besonders empfindlichen Personengruppen vorsorglich vom Verzehr von Räucherlachs abgeraten. Besonders gefährdet sind Schwangere, Neugeborene und Personen, die durch ihr hohes Alter, Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein geschwächtes Immunsystem aufweisen.

Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Verzehrsqualität und -sicherheit von Nahrungsmitteln hat letztlich auch der Verbraucher selbst. Das Hauptziel ist, eine Vermehrung von eventuell vorhandenen Krankheitserregern bei bereits verzehrfertigen Produkten zu verhindern. Auch deshalb sollten optimale Bedingungen bei Transport und Lagerung der leicht verderblichen Ware gewährleistet sein:

  • strikte Einhaltung der Kühlkette vom Kühlregal im Laden bis zum Kühlschrank (optimal bei nicht mehr als 4° C, auf der Packung stehen in der Regel 7° C),
  • Räucherlachs nicht zu lange offen stehen lassen und zügig verbrauchen.

 

Hintergrund

Räuchern/Kalträuchern ist ein Verfahren zur Konservierung bzw. Aromatisierung von Lebensmitteln, vorwiegend von Fisch und Fleisch. Das Kalträuchern erfolgt bei nur 15 bis 25  C mit speziellen Hölzern.

Listeria monocytogenes sind Bakterien, die unter Umständen auch in Lebensmitteln vorkommen und beim Vorliegen entsprechender Keimzahlen Erkrankungen auslösen können. Die erheblich variierenden Symptome reichen von leichten, grippeähnlichen Erkrankungen bei gesunden Erwachsenen über systemische Infektionen bis hin zu Entzündungen des Zentralnervensystems mit einem hohen Anteil an tödlichen Verläufen bei Menschen mit geschwächter Immunabwehr. Infektionen bei Schwangeren können Fehl- oder Frühgeburten zur Folge haben.


Fische, Quoten und Kontrollen

Tagung aller Fischereiinspektoren der Küstenbundesländer und des Bundes

(PM vom 13. November 2024) Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat zur alle zwei Jahre stattfindenden Tagung der Fischereiaufsicht der Küstenländer Deutschlands und des Bundes nach Boltenhagen eingeladen (12./13.11.24). Vorträge von Experten aus Wissenschaft und Verwaltung schaffen die Basis für einen Austausch zu Forschungsergebnissen, neuen Kontrollmethoden und zur Entwicklung der Fischereiaufsicht, die stark durch die europäische Gesetzgebung bestimmt wird.

In einem besonderen Fokus stand die Freizeitfischerei. „Nach neuesten Untersuchungen des Thünen-Instituts für Ostseefischerei angelten im Jahr 2020/21 in der Nordsee rund 69.000 und in der Ostsee und den Boddengewässern rund 221.000 Personen. Auf die Nordsee entfielen dabei rund 128.000, auf die Ostsee rund eine Million und auf die Boddengewässer rund 252.000 Angeltage“, sagte Dr. Harry V. Strehlow, Arbeitsgruppenleiter Marine Freizeitfischerei des Thünen-Instituts für Ostseefischerei in Rostock. Damit verdeutlichte er den Zuhörern die Rolle in ihrem täglichen Überwachungs- und Kontrollbereich der Gewässer. Strehlow fasste zusammen, dass Angler eine bedeutende und variable Menge Fisch einzelner Arten und Bestände entnehmen. Konkret schlussfolgerte er: „Ein Paradigmenwechsel ist notwendig, denn die Freizeitfischerei wird in Deutschland bedeutsamer als die kommerzielle Fischerei. Angler geben viel Geld für ihr Hobby an der Ostsee aus. Der Gesamtproduktionswert von Ostsee und Boddengewässern wird auf jährlich knapp 413 Millionen Euro beziffert, was mehr als 3.700 Arbeitsplätze sichert.“ Folgerichtig ist die Einbeziehung der Freizeitfischerei in den Wiederaufbau von Fischbeständen, wie z. B. des Dorsches wichtig.
Als besonders positiv stellte der Experte heraus, dass anders als beim Dorsch, dieses Jahr die Schließung der Angelfischerei auf Lachs in der Ostsee verhindert werden konnte. „Hier folgte der EU-Ministerrat der Empfehlung Deutschlands, die sich weitgehend auf wissenschaftliche Gutachten des Thünen-Instituts stützte. Wir haben berechnet, dass die bisherigen sehr restriktiven Regelungen der Freizeitfischerei die Bestände nicht gefährden. Daher dürfen Angler 2025 in der Ostsee weiterhin einen Lachs aus Besatz, gekennzeichnet durch den Fettflossenschnitt, pro Person und Tag entnehmen“, berichtet Strehlow erleichtert. Dies wird einigen Küstengemeinden in MV, z.B. auf Rügen, helfen, ihre tourismuswirtschaftliche Bedeutung zu erhalten, da einige von ihnen in hohem Maße auf Lachsangler spezialisiert sind und daher von dieser Entscheidung betroffen gewesen wären.
In einem weiteren Thema, das viel Ungemach bei den Freizeitanglern erzeugen kann und die zukünftige Arbeit der Fischereiinspektoren stark beeinflussen wird, beschrieb Strehlow die Umsetzung der geänderten Kontrollverordnung. „Sie wird weitreichende Änderungen für Meeres-angler ab dem 1.Januar 2026 in ganz Europa bringen. Ab diesem Datum müssen sie sich registrieren und ihre Fänge täglich elektronisch dokumentieren.“ Dies gilt zunächst nur für bestimmte Fischarten und wird ab 2030 auf alle Fischbestände ausgedehnt, auf die die Freizeitfischerei erhebliche Auswirkungen hat. „Wichtig ist, jetzt eine Informationskampagne für Meeresangler zu beginnen, um sie auf diese Berichtspflichten vorzubereiten. Erfolgt dies nicht, wird es zu einer starken Ablehnung und Nichteinhaltung des EU-Rechts kommen“, prophezeit Strehlow.

Dass neueste Möglichkeiten der Technik keinen Halt vor der Fischereiaufsicht machen, zeigt der Fakt, dass Drohnen Einzug in die Überwachung halten. Auf der Tagung fand auch hierzu ein Erkenntnisaustausch statt. Die Drohnenunterstützung wird bei der Überwachung und Eindämmung von illegalen Aktivitäten unter anderem in den Kernzonen, Nationalparken, Schongebieten und Winterlagern effektiv sein.

Interessantes zum Aal im marinen Bereich trug Dr. Malte Dorow, Sachgebietsleiter Binnen- und Küstenfischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA) vor: „Die Überwachung der Bestandsentwicklung des Aals im Küstenbereich von MV deutet in den letzten Jahren auf einen sich stabilisierenden bzw. sogar anwachsenden Bestand hin“. Vor dem Hintergrund der durch die EU geforderten Bewertung der umgesetzten Aalschutzmaßnahmen sind die erarbeiteten Datenreihen der LFA von hohem Interesse. Langzeitdaten zur Aalbestandsentwicklung sind aus dem marinen Bereich im Vergleich zum Datenstand des Binnenbereichs unterrepräsentiert.

„Insgesamt waren die Botschaften der Wissenschaftler zu den Fischbeständen und zum Zustand der westlichen Ostsee ernüchternd. Umso wichtiger ist eine effiziente Fischereiaufsicht, damit Fisch und Fischerei eine Zukunft haben.“, fasst Dr. Stephan Goltermann, Direktor des LALLF, die Ergebnisse aus MV-Sicht zusammen.

Hintergrund
Die Tagungsreihe der Fischereiinspektoren erhöht die Qualität und Effizienz der Inspektionsarbeit der Fischereiaufsicht und stellt einen einheitlichen Standard in der Überwachung und Kontrolle sicher. Der Austausch von Erfahrungen und Best Practices trägt zudem zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Inspektionsmethoden bei. Eine abgestimmte Fischereikontrolle in den deutschen Küstenmitgliedstaaten ist für die homogene Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik unerlässlich.
Die Inspektorentagung der deutschen Küstenbundesländer und des Bundes konnte aus Mitteln des EMFAF finanziert werden.

 


Kommt ‘ne Mücke geflogen oder seltene Tierkrankheiten erobern den Nordosten.

(PM vom 24. September 2024) In den Laboren der Tierseuchendiagnostik des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock werden vermehrt bislang eher seltene Tierkrankheiten festgestellt. Die Blauzungenkrankheit ist an 395 Tieren nachgewiesen worden, darunter Rinder, Schafe sowie drei Yaks und ein Wisent. „Hier untersuchen wir nur die Spitze des Eisbergs.“, ist sich Dr. Stephan Goltermann, Leiter des LALLF, sicher. Die sich in diesem Jahr rasant über das gesamte Bundesgebiet ausbreitende, anzeigepflichtige Viruskrankheit verursacht Tierverluste und den Rückgang von Milch- und Mastleistung bei Rindern, Schafen und Ziegen. Für den Menschen ist sie hingegen ungefährlich.
Anders das West-Nil-Virus, das vor allem Vögel, aber auch Pferd und Mensch befallen kann. 57 Proben wurden in das Labor gesandt. Sechs Proben verendeter Vögel waren positiv (drei Schneeeulen, zwei Bartkäuze, ein Waldkauz) und nach dem Erstnachweis 2022 erneut ein Pferd. Auch diese Krankheit ist anzeigepflichtig.
Das Usutu-Virus hat keinen besonderen Status nach Tierseuchenrecht und läuft deshalb etwas unter dem Radar. Dabei ist das in Deutschland erstmals 2010 nachgewiesene Virus für ein immer wieder registriertes massives Vogelsterben, insbesondere bei Amseln, verantwortlich – zuletzt 2018. Im LALLF wurden 12 von 48 eingesandten Proben positiv getestet. Ein systematisches Monitoring existiert nicht. Die Dunkelziffer ist deshalb hoch.
Allen genannten Krankheiten ist eines gemeinsam: Die Viren werden durch Vektoren, hier durch bestimmte Mücken übertragen. Zecken und exotische Mücken sind, nicht zuletzt durch die Klimaveränderung bedingt, auf dem Vormarsch. Die Auwald- bzw. Wiesenzecke, Überträgerin der Babesiose bei Hunden („Hundemalaria“), wurde unlängst auf der Insel Poel nachgewiesen und die prominentere Asiatische Tigermücke, Überträgerin des Dengue-Virus‘, hat sich inzwischen bis Berlin ausgebreitet.
Ob bei Mensch, Tier oder Pflanze – Vektor übertragene Krankheiten werden uns zunehmend beschäftigen.