Verfahren zur Bestimmung der Maschenöffnung
Seit September 2009 wird gemäß der Verordnung(EG)Nr. 517/2008 der Kommission vom 10. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates hinsichtlich der Bestimmung der Maschenöffnung und der Messung der Garnstärke von Fangnetzen wurde ein neues Maschenmessverfahren angewandt.
Mit dem hierbei genutzten Messgerät OMEGA werden die Maschenöffnungen mit einer definierten Kraft objektiv gemessen. Subjektive Faktoren, die die Feststellung der Maschenöffnung beeinträchtigen können, werden ausgeschlossen. Der Vergleich des bisherigen Messverfahrens mit dem OMEGA-Messverfahren zeigt, dass bei Schleppnetzen nun eine bis zu 4 mm kleinere Maschenöffnung gemessen wird.
Die Fischereibetriebe sind daher gehalten, die verwendeten Netze hinsichtlich der Maschenöffnung zu messen um rechtskonform die Fischerei auszuüben. Bei der Feststellung der Maschenöffnung und Prüfung der Netze stehen die Fischmeister der Fischereiaufsichtsstationen beratend zur Verfügung. Termine sind abzustimmen.