Zeitweilige Stilllegung von Fischereifahrzeugen

Unterstützungsleistungen bei vorübergehender Einstellung der Dorschfischerei in der Ostsee 2024

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit Bekanntmachung vom 14.11.2023 zum Schutz des Dorschbestandes in den ICES-Untergebieten 22-24 der Ostsee für Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von 8 m oder mehr eine weitere Schließungszeit für die Dorschfischerei von 30 Tagen festgelegt.

Die Schließungszeit umfasst drei geschlossene Blöcke á 10 Tage im Zeitraum 01. bis 14. Januar und  01. April bis 14. Mai 2024.

Ostseefischereibetrieben, die auf Grund dieser Bekanntmachung ihre Fischereifahrzeuge in der o.g. Schließungszeit befristet stilllegen, können hierfür Unterstützungsleistungen gewährt werden.

 

Die Antragstellung ist ausschließlich für den EMFAF (Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds) möglich.

Bitte beachten Sie dazu die näheren Hinweise im Merkblatt!

Bei Förderung aus dem EMFAF sind 30 Stillliegetage in Anspruch zu nehmen.

 

Unterstützungsleistungen gem. Richtlinie des Bundes zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL) vom 15.12.2015 in der geltenden Fassung

 

Neben Art. 21 der VO (EU) 2021/1139 gelten insbesondere die Bestimmungen der MAF-BMEL und des Erlasses des BMEL vom 07.12.2023. Gefördert werden ausschließlich in einer EO organisierte Eigner oder Betreiber von Fischereifahrzeugen der Seefischerei ab 8 m Lüa im Haupterwerb gem. 4.2 MAF-BMEL.

In den Stillliegezeiträumen sind sämtliche Fischereitätigkeiten des Fördermittelempfängers, auch nicht-kommerzielle sowie wissenschaftliche Fischereitätigkeiten, einzustellen! Alle zum Fischereibetrieb gehörenden Fischereifahrzeuge sind durchgängig stillzulegen (Verbleib im Hafen) müssen aber einsatzbereit sein.

Die Unterstützungsleistung setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag pro Stillliegetag (Tagessatz) plus einer Vergütung für die im Antragsjahr im antragstellenden Betrieb registrierten Fischereifahrzeuge, die im Jahr 2016 eine zugewiesene Quote für Dorsch in den ICES-Untergebieten 22-24 von der BLE bekommen haben. Der Tagessatz wird nur für ein Fischereifahrzeug je Fischereibetrieb gewährt.

 

Die Unterstützungsleistungen werden durch das LALLF vor Beginn der Einstellung der Fischereitätigkeit bewilligt, d.h. Anträge müssen zwingend vorher gestellt werden!

 

Fristen für die Antragstellung:

 

Stilllegung ab Januar 2024:                 13. Dezember 2023 (nur mit Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn)

Stilllegung ab April - Mai 2024:          19. Februar 2024

 

Der Antrag ist i.d.R. mindestens 6 Wochen vor Beginn der geplanten Stilllegung unter Verwendung des Antragsformulars und der Anlagen zu stellen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt sowie den Rechtsvorschriften.

 

Ansprechpartner:    Herr Holznagel          Tel.:  0385 – 588 61 631                E-Mail: matthias.holznagel[at]lallf.mvnet.de