Elektronisches Logbuch [ERS] und Schiffsüberwachungssystem [VMS]

Rechtsgrundlage: Art. 9, 10 und 15 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20.11.2009 (Kontrollverordnung)

 

Mit der Kontrollverordnung wurde die Einführung eines elektronischen Logbuches (ERS) und die Ausrüstung von Fischereifahrzeugen mit dem Schiffsüberwachungssystem (VMS) bestimmt. Für die betroffenen Fischereibetriebe ist Nachfolgendes wichtig:

1. ERS ausrüstungspflichtig sind:

  • ab 01.01.2010 alle Fischereifahrzeuge von 24m oder mehr Lüa
  • ab 01.07.2011 alle Fischereifahrzeuge von 15 m bis unter 24m Lüa
  • ab 01.01.2012 alle Fischereifahrzeuge von 12 m bis unter 15m Lüa

Ausnahmen von dieser Ausrüstungspflicht können nach Art. 15 Abs. 4 Buchstabe a) und b) der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 für Fischereifahrzeuge von 12 m bis unter 15m Lüa zugelassen werden.

 

2. VMS ausrüstungspflichtig sind::

  • ab 01.01.2012 alle Fischereifahrzeuge ab 12 m Lüa

Ausnahmen von dieser Ausrüstungspflicht können nach Art. 9 Abs. 5 Buchstabe a) und b) der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 zugelassen werden.

 

Verantwortlich für die Installation der Anlagen an Bord der Fischereifahrzeuge ist der jeweilige Fischereibetrieb. Über Ausnahmen von der VMS- und oder ERS-Ausrüstungspflicht entscheidet die BLE auf schriftlichen Antrag.

Für organisatorische Fragen zur Ausrüstung mit Satellitenanlagen, sowie dem elektronischen Logbuch stehen Ihnen bei der BLE in Hamburg,

a) Herr Wern   Tel.: 0228 6845-5511,

b) Frau Gromke  Tel.: 0228 6845-5506,

c) Frau Kluckow  Tel.: 0228 6845-5505 gern zur Verfügung. Für Anfragen an die BLE per E-Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: elog[at]ble.de.

Für technische Rückfragen steht Ihnen die Mitarbeiter der Fa. IKS unter der Email-Adresse: info[at]iks-hh.de zur Verfügung. 

 

3. AIS ausrüstungspflichtig sind alle Fischereifahrzeuge ab 15 m Lüa.