Hinweise zur Einsendung von Wildschweineproben
Für die ordnungsgemäße Einsendung von Proben, der Verhinderung von Kontaminationen der Proben untereinander und zur Entlastung des Labors beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Das LALLF liefert folgendes Leergut und Verpackungsmaterial für Wildschweinproben zur Untersuchung auf Schweinepest an die VLÄ
- EDTA-Blutröhrchen mit Abrissbarcode (für gesund gestreckte Tiere)
- Tupfer im Röhrchen mit Abrissbarcode (für Indikatortiere: Fallwild, Unfallwild, krank erlegt)
- Gefaltete Pappkartons mit Raster für maximal 50 Röhrchen
- Prospekthüllen DIN A4 für Begleitpapiere
- Aufkleber zur Kennzeichnung von Kartons mit besonders wichtigen Proben
- Zwei Arten von Begleitscheinen: einen für mehrere gesund gestreckte Tiere, den anderen für Indikatortiere.
Für die Indikatortiere bitte unbedingt den Schein für Einzeltiere komplett ausfüllen.
Bitte beachten:
- Blutproben: EDTA-Blut (Röhrchen mit roter Kappe) immer komplett verschließen, damit sie beim Transport nicht auslaufen. Die rote Verschlusskappe muss einrasten und der weiße Stöpsel muss auf der Spitze der Verschlusskappe stecken.
- Blutproben in die Kartons der Reihe nach in 10er Reihen von oben links nach rechts aufstellen. Die Reihenfolge der Proben im Karton sollte der Reihenfolge auf den Begleitscheinen entsprechen.
- Den Abrissbarcode der Röhre in das dafür vorgesehene Feld im Probenbegleitschein passend zur Wildursprungsnummer einkleben.
- Für gesund gestreckte Tiere den Begleitschein für mehrere Proben/Blatt verwenden.
- Für Indikatortiere (Fallwild, Unfallwild, krank erlegt) werden i.d.R. die Bluttupfer verwendet. Diese Proben in einen eigenen Karton stellen und als Begleitschein das Formular für nur eine Probe verwenden.
- Die Begleitpapiere in der Reihenfolge der Proben je Karton hintereinander legen, einmal falten und in eine Prospekthülle stecken.
- Je Karton die verpackten Scheine auf die Proben legen und den Karton verschließen.
- Kartons mit Proben von Indikatortieren außen mit dem Aufkleber versehen oder auf andere Art kennzeichnen.
Tupferproben sind für tot aufgefundene oder als „krank angesprochene“ Tiere zu verwenden, die nicht aufgebrochen werden sollen. Der Tupfer muss jedoch sichtbar blutdurchtränkt sein, damit das Virus ggf. nachweisbar ist. Bei stark verwesten Tierkörpern ohne blutiges Organmaterial sind bevorzugt lange Röhrenknochen als Untersuchungsmaterial einzusenden. Dafür sind eigene Verpackungen (i.d.R. auslaufsichere Plastiktüten) zu verwenden und mit einem Begleitschein einzusenden.
Ergebnisse von Laborbefunden finden Sie auf der Startseite von www.lallf.de am Seitenende unter „Aktuelle ASP-Testergebnisse“.
Rückfragen an poststelle@lallf.mvnet.de LALLF M-V, Thierfelderstr. 18, 18059 Rostock, Tel.: 0385/ 588-61000