Einsendung von Bienenproben zur virologischen und parasitologischen Untersuchung
Probenentnahme
Entnehmen Sie für jede Probe pro Volk mindestens 50 tote Bienen.
Die Bienen sollten möglichst frisch, trocken, unversehrt und frei von Verunreinigungen sein. Bei ungeeignetem Probenmaterial können Sie lebende Bienen zum Abtöten einfrieren und anschließend aufgetaut und trocken versenden.
Die Entnahme von Proben aus verschiedenen Völkern muss kontaminationsfrei erfolgen, d.h. entweder mit Einwegmaterial oder mit Werkzeug, welches nach der Probenentnahme aus je einem Volk abgeflammt werden kann. Der Nachweis von Bienenviren erfolgt auf molekularer Ebene (PCR), ist sehr sensitiv und somit sehr anfällig für Verschleppungen zwischen den einzelnen Stichproben.
Versandart
Füllen Sie eine Papiertüte oder einen Briefumschlag mit den toten Bienen. Bitte verwenden Sie keine Plastiktüten, es könnte sonst zur Schimmelbildung kommen.
Stecken Sie das so verpackte Bienenmaterial in einen quetschsicheren Karton. Bitte verwenden Sie keine Gläser oder Plastikdosen.
Ist eine sofortige Probeneinsendung nicht möglich, frieren Sie die Bienen ein. Vor dem Versand müssen die Bienen wieder aufgetaut und getrocknet werden.
Versenden Sie die Probe bitte nur von Montag bis Mittwoch, so vermeiden Sie eine Lagerung über das Wochenende auf dem Postamt.
Eine geeignete Umverpackung für den Probenversand kann beim Bienengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse kostenlos bestellt werden.
Proben können unter Nutzung des Kurierdienstes des LALLF kostenlos versendet werden.
Untersuchungsauftrag/ Kennzeichnung
Jede Einsendung ist mit einem Untersuchungsauftrag zu versehen. Dieser kann formlos sein oder es kann das entsprechende Formular genutzt werden.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Name und Anschrift des Bienenhalters
- Standort der Bienen
- Einsender, wenn dies nicht der Bienenhalter ist
- Datum der Probenahme
- Grund der Untersuchung: „Untersuchung auf Viren und Parasiten“
- Kennzeichnung
Eine Einzelprobenkennzeichnung ist bei Einsendung mehrerer Proben in einem Untersuchungsauftrag notwendig und muss die Zuordnung zur Kennzeichnung auf dem jeweiligen Untersuchungsauftrag gewährleisten (z.B. lfd. Nr.). Die Probenkennzeichnung muss gut lesbar und wischfest sein. - Angaben zum Verlustgeschehen
Gewünschte Untersuchungsart
einfache Untersuchung, Kosten: 10,20€/ Volk
- Nosema-Befall
- Varroa-Befall
erweiterte Untersuchung, Kosten: 33,20 EUR/ Volk
- Flügeldeformationsvirus
- Akute Bienenparalyse-Virus
- Chronische Bienenparalyse-Virus
- Nosema-Befall
- Varroa-Befall
Versandadresse
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 2, Dezernat 210
Thierfelderstr.18
18059 Rostock
Kontakt bei Rückfragen
Tobias Dittmann
Bienengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern
Tel: 0385 588-61026
E-Mail: t.dittmann@tskmv.de
Formulare und weiterführende Informationen
Untersuchungsauftrag, Probenbegleitschein, Probeneinsendungen