Fischereierzeugnisse

Fische, Krebs- und Weichtiere sowie Erzeugnisse daraus

Was wird untersucht?

  • Frische und gefrorene Fische oder Filets (z.B. Rotbarsch, Seelachs, Hering)
  • Kaltgeräucherter Fisch (z.B Räucherlachs)
  • Heißgeräucherter Fisch (z.B. Stremellachs, Forellenfilets, Makrelen, Schillerlocken)
  • Salzfischerzeugnisse (z.B. Matjes, Sardellen)
  • Marinaden (z.B. Rollmops, Bismarckhering, eingelegter Brathering, Heringsröllchen)
  • Anchosen (z.B. Heringsfilets "Nordische Art", Kräuterhering)
  • Kochfischerzeugnisse (z.B. Hering in Gelee, Fischsülze)
  • Konserven (z.B. Thunfischschnitzel in Öl und/oder eigenem Saft oder Aufguss)
  • Krebs- und Weichtiere (z.B. Muscheln, Garnelen (frisch mariniert, gekocht oder in Konserven))
  • Küchenfertig vorbereitete Fischerzeugnisse (z.B. Fischstäbchen)

Welche Untersuchungen werden durchgeführt?

  • Bestimmung des Frischezustands und/oder der sensorischen Eigenschaften
  • Überprüfung der Lebensfähigkeit von lebend angebotenen Muscheln
  • Untersuchung auf Mikroorganismen (Lebensmittelvergifter wie z.B. Salmonellen, Listerien und Vibrionen, Verderbniserreger wie z.B. Pseudomonaden oder Hefen sowie Untersuchungen zur Sterilität von Konserven)
  • Oberflächenkontamination mit lebensmittelassoziierten Viren
  • Untersuchung auf Nematoden (Fadenwürmer)
  • Untersuchung auf Histamin und andere biogene Amine
  • Untersuchung auf Zusatzstoffe (z.B. Konservierungsstoffe, Süßstoffe, Farbstoffe)
  • Bestimmung der Inhaltsstoffe (z.B. Eiweiß, Wasser, Fett, Asche)
  • Untersuchung auf Rückstände (z.B. auf. Pharmakologische Wirkstoffe, Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle wie unter anderem Quecksilber, Blei und Cadmium)
  • Bestimmung der Tierart
  • Prüfung auf Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Kennzeichnung