Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch
Übergewicht und ungesunde Ernährung werden weltweit zu einer immer größeren Herausforderung. Die Europäische Union will frühzeitig gegensteuern und hat zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 das EU-Schulprogramm eingeführt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist von Beginn an erfolgreich dabei.
Ziel der Förderung
Mit der Teilnahme am EU-Schulprogramm soll ein Beitrag zur Deckung der für Kinder empfohlenen Tagesdosis für Obst und Gemüse sowie Milch geleistet werden.
Weiterhin sollen mit Hilfe des Programms Kinder für frische, vitamin- und mineralstoffreiche Kost, möglichst aus der Region, begeistert und nachhaltige Ergebnisse bei der Herausbildung von Ernährungskompetenzen erzielt werden.
Außerdem soll mit dem Programm das Thema Landwirtschaft in den Schulen vertieft werden.
Das allgemeine Ziel ist es, den anhaltenden Rückgang des Obst-, Gemüse- und Milchverbrauchs durch das gezielte Heranführen der Kinder in Bildungseinrichtungen an eine gesunde und ausgewogene Ernährungsweise zu stoppen und umzukehren. Mit dem Schulprogramm sollen bessere Ernährungsgewohnheiten bei Kindern geprägt werden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das Ziel, den Verzehr von Obst, Gemüse und Milch in der Zielgruppe der Grund- und Förderschüler zu erhöhen. Dafür werden in den teilnehmenden Grund- und Förderschulen unverarbeitete frische Obst- und Gemüseprodukte sowie frische Konsummilch ohne Zusätze innerhalb des Programms angeboten.
Fördergegenstand
Für die teilnehmenden Schüler/-innen wird je eine Portion Obst oder Gemüse und Trinkmilch einmal pro Schulwoche zur Verfügung gestellt.
Die Finanzierung der Produkte sowie die Lieferung und Bereitstellung erfolgen über das Programm.
Für die Teilnahme am EU-Schulprogramm ist eine Bewerbung der Schulen nach Aufruf durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V mit einem Bewerbungsbogen notwendig. Die Bewerbungen werden mit Hilfe von Auswahlkriterien bewertet und in eine Reihungsliste gebracht. Wenn nicht ausreichend Mittel vorhanden sind, werden Schulen vom Ende der gebildeten Reihungsliste der sich bewerbenden Schulen gestrichen.
Darüber hinaus werden begleitende pädagogische Maßnahmen für Schulen, die am EU-Schulprogramm teilnehmen, finanziert.
Neben der Bereitstellung von Informationsmaterial werden während des gesamten Schuljahres 3-stündige Lerneinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben und 2-stündige Lerneinheiten zur Ernährungsbildung in den teilnehmenden Schulen angeboten. Auch hier ist das Mittelvolumen begrenzt und es erfolgt eine Auswahl für die teilnehmenden Schulen.
Zuwendungsempfänger
Die angebotenen Maßnahmen sind für die teilnehmenden Schüler/-innen kostenlos.
Zuwendungsempfänger für die Produktlieferungen sind die Lieferanten. Diese werden in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt.
Für die begleitenden pädagogischen Maßnahmen ist der Koordinator der Maßnahmen der Zuwendungsempfänger.
Höhe der Förderung
Die Ausgaben sowohl für die Produktlieferungen als auch die begleitenden pädagogischen Maßnahmen werden in voller Höhe aus EU- oder Landesmitteln getragen.
Antragstellung für Bildungseinrichtungen
Schulen, die sich an diesem Programm beteiligen möchten, können sich zum 31. Januar eines jeden Jahres für das darauffolgende Schuljahr beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin bewerben.
Antragstellung für Lieferanten
Vor der eigentlichen Antragstellung ist die Zulassung der Lieferanten und des Koordinators nach EU-Recht notwendig. Die Antragstellung ist für jeweils 1 Schuljahr möglich und muss vor Beginn des jeweiligen Schuljahres erfolgen. Die Antragsunterlagen sind über die Bewilligungsbehörde zu beziehen.
Bewilligungsbehörde
Bewilligungsbehörde im Rahmen des EU-Schulprogramms ist das LALLF.