Handelsklassenüberwachung: Obst und Gemüse
Der internationale Handel mit frischem Obst und Gemüse ist sehr vielfältig und kompliziert. Deshalb braucht es klare Regeln für die Qualität, die gesetzlich festgelegt sind. Diese Regeln müssen von allen Beteiligten eingehalten werden, angefangen bei den Produzenten und Aufbereitern bis hin zu Großhändlern, Einzelhändlern und schließlich den Verbrauchern.
Qualitätsnormen sind Standards, die festlegen, wie Produkte aussehen und beschaffen sein müssen. Die Früchte und Gemüse sollten gut entwickelt und frisch sein, also nicht faul oder verdorben. Sie sollten natürlich aussehen in Form und Farbe, sauber sein und immer frisch angeboten werden. Außerdem sollen sie gesund sein und keine Mängel aufweisen.
Welche Produkte unterliegen den EU-Vermarktungsnormen bzw. der Deutschen Handelsklasse?
Obst:
z.B. Äpfel, Aprikosen, Avocados, Birnen, Erdbeeren, Kirschen, Kiwis, Melonen, Pfirsiche, Nektarinen, Pflaumen, Tafeltrauben, Wassermelonen
Gemüse:
z.B. Artischocken, Auberginen, Bleichsellerie, Blumenkohl, Bohnen, Chicoree, Pflückerbsen, Porree, Gemüsepaprika, Gurken, Kopfkohl, Kulturchampignons, Möhren, Spargel, Salate, einschließlich Kopfsalat, Spinat, Zucchini, Zwiebeln Rosenkohl
Zitrusfrüchte:
z.B. Orangen, Clementinen, Mandarinen, Zitronen
Nüsse:
z.B. Walnüsse und Haselnüsse in der Schale
Wer überwacht die Handelsklassen in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Zuständigkeit der Überwachung zur Anwendung und Einhaltung der Normen ist wie folgt geregelt:
Erzeuger- und Großhandel: Zuständig ist das LALLF
Einzelhandel: Zuständig sind die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte