Jahresstatistik 2023

Zusammenfassung der untersuchten Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und organischen Kontaminanten

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1345 Proben an Lebensmitteln, Futtermitteln und Umweltproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände und organische Kontaminanten wie Acrylamid, per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, Pyrrolizidinalkaloide, Tropanalkaloide, Ergotalkaloide, Cannabinoide, Chinolizidinalkaloide und Süßstoffe oder PCB untersucht.

Die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung untersuchten 958 Proben an Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft sind in Tabelle 1 zusammengefasst. In dieser Übersicht sind die Proben des bundesweiten Lebensmittelmonitorings, die Proben zum Koordinierten Kontrollprogramm der EU (KKP) sowie Proben der Untersuchungsschwerpunkte für Mecklenburg-Vorpommern und Proben des Nationalen Rückstandskontrollplans enthalten.

Zusätzlich zu den aktuell gehaltenen Multimethoden (DFG S19 und QUECHERS) wurden folgende Einzelmethoden durchgeführt.

  • Dithiocarbamate
  • Glyphosat/ Ethephon
  • Chlormequat/ Mepiquat
  • Quaternäre Ammoniumverbindungen
  • Chlorat/Perchlorat
  • Acrylamid
  • Poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen
  • Pyrrolizidinalkaloide
  • Tropanalkaloide
  • Ergotalkaloide
  • Cannabinoide
  • Chinolizidinalkaloide

Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs werden routinemäßig auf ca. 450 Pflanzenschutzmittelwirkstoffe geprüft. In pflanzlichen Lebensmitteln wurden 2023 insgesamt sechs Proben mit Höchstgehaltsüber­schreitungen bei Pflanzenschutzmitteln festgestellt

In tierischen Lebensmitteln werden ebenfalls etwa 400 Pflanzenschutzmittelrückstände und organische Kontaminanten (wie PCB) geprüft. Dabei wurden in drei Proben Höchst­gehalts­über­schreitungen bezogen auf Pflanzenschutzmittel nachgewiesen.

Tabelle 2 zeigt im Einzelnen die 2023 ermittelten Grenzwertüberschreitungen in pflanzlichen sowie tierischen Proben. Für die Beurteilung der sieben nachgewiesenen Höchstgehaltstüberschreitungen wird die erweiterte Messun­sicherheit berücksichtigt, um gesicherte Aussagen zu Grenzwert­über­schreitungen zu erhalten. Solche gesicherten Grenzwertüberschreitungen traten in sieben Fällen auf. Diese Höchstgehalts­überschreitungen führen zu Beanstandungen und werden, von den zuständigen Lebensmittelüber­wachungsämtern verfolgt, um Ursachen aufzuklären.

Tabelle 2: Untersuchungsergebnisse mit Grenzwertüberschreitungen 2023

Lebensmittel Herkunft Wirkstoff Gehalt [mg/kg] Höchstgehalt [mg/kg] Beanstandung
Schlagsahne aus Automaten Deutschland BAC-Summe 0,414 0,1 Ja
Sahne aus Aufschlagautomaten Deutschland BAC-Summe 2,745 0,1 Ja
Hühnereier Deutschland DDT, Summe, aus DDT, DDE 0,194 0,05 Ja
Reis Mehl Deutschland Dodin 0,030 0,01 Nein, Berücksichtigung der Messunsicherheit
Roggen Vollkorn-Knäckebrot Niederlande Acrylamid 590,971 0,35 Richtwertüberschreitung, Aufklärungsmaßnahmen
Lebkuchenherzen Deutschland Acrylamid 828,175 0,8 Richtwertüberschreitung, Aufklärungsmaßnahmen
Spargelbohnen Deutschland Chlorfenapyr 0,040 0,01 Ja
Kulturchampions Deutschland Cyromazin 0,154 0,01 Ja
Sauerkirschen Deutschland Imidacloprid 0,016 0,01 Nein, Berücksichtigung der Messunsicherheit
Sauerkirschen Deutschland Formetanat-hydrochlorid 0,013 0,01 Nein, Berücksichtigung der Messunsicherheit
Softeis Schoko/Vanille Deutschland DDAC-Summe 1,040 0,1 Ja
Eis Vanillegeschmack Deutschland DDAC-Summe 0,530 0,1 Ja

Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) 2023

Allgemeines

Der Nationale Rückstandskontrollplan sieht die Prüfung tierischer Lebensmittel auf den verschiedenen Stufen der Urproduktion auf das Vorhandensein von Rückständen vor. Rechtsgrundlage ist die Kontrollverordnung (EU) 2017/625. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, in ihren mehrjährigen nationalen Kontrollplan (MNKP) amtliche Kontrollen zum Einsatz und Vorkommen pharmakologisch wirksamer Stoffe sowie deren Rückstände in Tieren und tierischen Lebensmitteln durchzuführen. Die zu untersuchenden Stoffe und Stoffgruppen sind in der Delegierten  Verordnung (EU) 2022/1644 festgelegt. Die konkreten Modalitäten und den Untersuchungsumfang bestimmt die dazugehörige Durchführungsverordnung (EU) 2022/1646.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Länderplan jährlich die Vorgaben bezüglich

  • Probenanzahl,
  • Stoffspektrum und
  • analytischer Anforderungen

für das Bundesland mit. Die Probenanforderungen an die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte, in deren Zuständigkeit die Probenahme erfolgt, nimmt das LALLF anhand der vorliegenden Viehbestands- und Produktionsdaten bzw. Schlachtzahlen vor. Neben der Koordination der Probeneinsendungen führt das Lallf auch deren Untersuchung durch und übermittelt die Daten an die zuständigen Behörden des Landes und des Bundes.

Der Nationale Rückstandskontrollplan dient

  • der gezielten Überwachung der bestimmungsgemäßen Anwendung zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoffe (Kontrollplan zur Überwachung der Einhaltung von Höchstmengen)
  • der Kontrolle des Freiseins tierischer Primärprodukte von verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen
  • der Sammlung von Erkenntnissen über die Ursachen von Belastungen
  • dem Monitoring zur Belastung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit pharmakologisch wirksamen Stoffen (Überwachungsplan)

Im Jahr 2023 wurden im Rahmen dieses Programms 948 Proben gezielten rückstandschemischen Analysenmethoden zugeführt. In Schlachtbetrieben wurden weitere 720 Tiere mit dem biologischem Hemmstofftest untersucht.  

Eine Zusammenstellung des Untersuchungsumfanges nach Tierarten/Lebensmitteln und Wirkstoffen/ Wirkstoffgruppen ist in den nachfolgenden Tabellen 1 bis 3 dargestellt.

Nicht alle Untersuchungen wurden im Laborbereich der Abteilung Schadstoff- und Rückstandsanalytik des LALLF vorgenommen. Innerhalb der Norddeutschen Kooperation mit den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Berlin-Brandenburg sind Untersuchungen für 19 Methoden an die erklärten Schwerpunktlabore übergeben worden. Im Gegenzug ist das LALLF selber Schwerpunktlabor für zehn Untersuchungsmethoden.
 

Ergebnisse 2023

Zugelassene Arzneimittel, die über den zulässigen Höchstmengen lagen, wurden bei insgesamt sieben Rindern nachgewiesen. Die nachgewiesenen Substanzen sind in der Tabelle 4 aufgeführt. Insgesamt wurden 1005 Rinder mittels Hemmstofftest und nach der Delegierten  Verordnung (EU) 2022/1644 auf Rückstände geprüft. In allen anderen Tierarten und tierischen Erzeugnissen:

  • 134 Schweinen
  • 5 Schafe
  • 1 Pferd
  • 249 Hähnchen
  • 92 Puten
  • 1 Legehenne
  • 110 Milchproben,
  • 50 Eiern,
  • 7 Fischen,
  • 13 Honigen und
  • 1 Wildproben

waren keine Rückstände von Tierarzneimitteln nachweisbar.

Obwohl die im LALLF festgestellten Stoffnachweise in einigen Proben die gesetzlich festgelegten Höchstmengen überschreiten, werden in den betreffenden Proben die sogenannten ADI-Werte (lebenslang akzeptierte tägliche Aufnahmemengen durch den Menschen) nicht überschritten.

Zugrunde gelegt werden dabei die in der Nationalen Verzehrsstudie II des MRI aus dem Jahr 2008 ermittelten langfristigen täglichen Aufnahmemengen für einen Vielverzehrer (95. Perzentil der Verzehrer) von 0,082 g Rinderniere und  0,772 g Rindfleisch pro kg Körpergewicht und Tag aus. Da die Aufnahmemengen von Fleisch um ein Vielfaches höher sind als die von Niere, und gleichzeitig das Verhältnis der festgestellten Wirkstoffgehalte von Fleisch zu Niere wesentlich geringer ist, soll sich die toxikologische Betrachtung nur auf das Fleisch beschränken.

Wirkstoff Höchste festgestellte Konzentration im Fleisch (µg/kg) Akzeptierte tägliche Aufnahmemenge (ADI) in µg je kg Körpergewicht Ausschöpfung des ADI einer 60 kg Person beim Verzehr von Fleisch in g
Meloxicam 151 1,25 497
Tetracycline (OTC, CTC) 156 3 1154
Amoxicillin 316 0,4 75
Tulathromycin 4291 11 153
Ketoprofen 191 5 1571

Somit ergibt sich die höchste toxikologische Grenzwertausschöpfung für das mit Amoxicillin belastete Rindfleisch. Hier ist die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge bereits mit 75 g Fleisch für eine 60 kg-Person ausgeschöpft. Bei einem Amoxicillinnachweis  im Fleisch einer Schlachtkuh handelt es sich aber um eine Einzeltierbehandlung und somit einen Einzelbefund. Dementsprechend ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer dauerhaften Überschreitung des ADI-Wertes bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt, da sie dieses belastete Fleisch nicht täglich aufnehmen werden. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung ist deshalb auch für diesen Fall unwahrscheinlich.

Untersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan an Proben aus Erzeugerbetrieben (Rinder, Schweine und Geflügel) im Jahr 2023

Durch Mehrfachuntersuchungen einer Probe ist die Summe der Einzeluntersuchungen bei einigen Tierarten größer als die Anzahl der untersuchten Tiere.
Wirkstoff/-gruppe Kälber Rinder Schweine Jungmasthuhn Puten Legehennen gesamt
Stilbene, synthetische Östrogene und Androgene 1 10         11
natürliche Steroide 3          
Zeranol 1 6          
ß-Agonisten 2 21 4 19 5 1 52
Chloramphenicol 4 50 11 26 8   99
Nitroimidazole 4 50 11 26 77   168
Nitrofurane     10 3   13
Phenylbutazon 4 47 7 2 1   61
Nicotin     10 3   13
Anzahl untersuchter Tiere 12 135 29 65 88 1 330

Untersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan an Proben aus Schlachtbetrieben (Rinder, Schweine und Geflügel) im Jahr 2023

Durch Mehrfachuntersuchungen einer Probe ist die Summe der Einzeluntersuchungen bei einigen Tierarten größer als die Anzahl der untersuchten Tiere.
Wirkstoff/-gruppe Kälber Rinder Schweine Jungmasthuhn Puten gesamt  
Stilbene, synthetische Östrogene und Androgene   9       9  
Thyreostatika 1 12       13  
natürliche Steroide   1       1  
Gestagene   2       2  
Zeranol   6       6  
ß-Agonisten 1 13   14 1 29  
Chloramphenicol 3 87 5 80 1 176  
Nitroimidazole 2 87 5 80 1 175  
Nitrofurane   4   9   13  
Antibiotika (Multiscreening) 3 82 5 71 2 163  
Aminoglycoside   8       8  
Kokzidiostatika   9   21   30  
Avermectine   2   6   8  
Benzimidazole 1 9 3 30 1 44  
Sedativa   5 1     6  
nichtsteroidale Antiphlogistika (NSAID) 6 107 2 80 2 197  
Glucocorticoide 3 93 6 66 1 169  
Nicotin       3   3  
Anzahl untersuchter Tiere 11 231 7 184 4 437  

Untersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan an Proben aus Aquakulturen und von Milch, Eiern, Wild, Kaninchen und Honig im Jahr 2023

Durch Mehrfachuntersuchungen einer Probe ist die Summe der Einzeluntersuchungen in einigen Fällen größer als die Anzahl der untersuchten Proben.
Wirkstoff/-gruppe Fisch Milch Eier Wild Honig
Triphenylmethanfarbstoffe 5        
Chloramphenicol 1 18 5 1 2
Nitroimidazole 1 18 7 1  
Nitrofurane 1   8   2
Anitbiotika (Multiscreening) 2 55 28 1 4
Aminoglykoside         4
Kokzidiostatika     28    
Avermectine 1 2      
Benzimidazole 1 16      
NSAID   76   1  
Phoxim   3 3   1
Amitraz         4
Diazinon   3 3   1
Nikotin     3    
Anzahl untersuchter Proben 7 110 50 1 13

Positive Rückstandsbefunde von Tierarzneimittelrückständen im Jahr 2023

BU: Bakteriologische Fleischuntersuchung
Untersuchungsprogramm Tier Material Wirkstoff Höchstmenge (µg/kg) ermittelter Gehalt (µg/kg)
Stichprobe NRKP Rind Fleisch
Niere
Meloxicam
Meloxicam
20
65
151
1408
Stichprobe NRKP Rind Fleisch
Niere
Chlortetracyclin
Chlortetracyclin
100
600
142
1653
Hemmstoff-BU Rind Fleisch
Niere
Tulathromycin
Ketoprofen
Tulathromycin
Ketoprofen
300
keine
3000
keine
4.291
191
3.024
468
Stichprobe NRKP Rind Fleisch
Niere
Amoxicillin
Amoxicillin
50
50
316
1.050
Hemmstofftest-BU Rind Fleisch Meloxicam 20 56,2
Stichprobe NRKP Rind Fleisch
Niere
Oxytetracyclin
Oxytetracyclin
100
600
156
945
Hemmstofftest-BU Rind Fleisch
Niere
Tulathromycin
Tulathromycin
300
3000
375
1620