Das LALLF ist die zuständige Behörde für die amtliche Futtermittelüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern

Die amtliche Futtermittelüberwachung dient dem Zweck der Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnenen Lebensmittel für die menschliche Gesundheit, dem Schutz der Tiergesundheit und der Verhinderung der Gefährdung des Naturhaushaltes durch die Überwachung der rechtlichen Vorschriften.

Auf der Grundlage einer Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien der EU sowie einiger nationaler Vorschriften, wie z. B. dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und der Futtermittelverordnung hat ein Team von fünf Mitarbeitern die Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften z. B. über

  • Futtermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen,
  • deren Kennzeichnung, Zulassungs-, Herstellungs- und Fütterungsvorschriften,
  • Sauberkeit und Hygiene, Anlagen und Ausrüstungen,
  • unerwünschte Stoffe, verbotene Stoffe und Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln,
  • die Verbote zum Schutz vor Täuschung und
  • die Werbung
    zu kontrollieren.

Es werden planmäßig und risikoorientiert Betriebs- und Buchprüfungen auf allen Ebenen der Futtermittelkette von der Erzeugung/Herstellung der Futtermittel und Zusatzstoffe, über die Stufen Transport, Lagerung, Handel bis zum Einzelhandel durchgeführt. Dabei werden zufallsorientiert auch Proben entnommen und auf die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften analysiert.

 

Allgemeinverfügung an Futtermittelhersteller in M-V

zum Einsatz von Futtermais aus Serbien, der mit Alfatoxin B1 über dem zulässigen Höchstwert belastet ist

 

 

Verzeichnis der zugelassenen und/oder registrierten Futtermittelunternehmer

Amtliche Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger (Bekanntmachungsnummer BAnz AT 26.09.2023 B1)

Die Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger gibt immer nur die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der zentralen Datenbank eingestellten Futtermittelbetriebe wieder. Tagaktuelle Informationen zum Registrierungs- oder Zulassungsstatus von Betrieben können Sie bei der amtlichen Futtermittelüberwachung erfragen..

 

 

Weitere Aufgaben des LALLF im Rahmen der Futtermitteluntersuchung

•    Untersuchungen zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnenen Lebensmittel für die menschliche Gesundheit 
•    Schutz der Tiergesundheit 
•    Verhinderung der Gefährdung des Naturhaushaltes 
•    Überwachung sonstiger rechtlicher Vorgaben (z. B. Tierseuchengesetz)

Leistungsangebot
•    Durchführung von planmäßigen Untersuchungen bei Futtermitteln für alle Tierarten 
•    Amtlich angewiesene Abklärungsuntersuchungen bei Tierverlustgeschehen/Tierseuchenverdacht 
•    Untersuchungen im Rahmen von Monitoringprogrammen auf EU-, Bundes- und Landesebene 

Untersuchungsprofil 
•    Untersuchung auf wertgebende Inhaltsstoffe (Mineralstoffe) 
•    Untersuchung auf Zusatzstoffe (z. B. Spurenelemente, Enzyme, Probiotika, Kokzidiostatika) 
•    Untersuchung auf unerwünschte und verbotene Stoffe (Schwermetalle, Pflanzenschutzmittelrückstände, Mykotoxine) 
•    Molekularbiologische Nachweisverfahren (z. B. Nachweis gentechnischer Veränderungen, Nachweis tierischer Bestandteile, 
      Nachweis von Mikroorganismen) 
•    Mikrobiologische Nachweisverfahren (z. B. Hygienestatus und Verderbnisindikatoren)

Hinweis
Auftragsuntersuchungen von privaten Einsendern werden im LALLF nicht durchgeführt! Proben können in diesem Fall ausschließlich an Privatlabore zur Untersuchung gegeben werden.
Zur Abklärung von Tierverlustgeschehen bzw. Tiererkrankungsgeschehen, die vermutlich im Zusammenhang mit Futtermitteln stehen, wenden Sie sich an das lokal zuständige Veterinäramt Ihres Landkreises (Liste).