Leitfaden zur Auslegung und Überwachung von Alarm- und Notstromanlagen in Nutztierhaltungen

Anwendungsbereich

Für Tierhalter und zuständigen Veterinärbehörden als Hilfsmittel bei der Auslegung und Überwachung von Alarm- und Notstromanlagen in Haltungseinrichtungen,in denen bei Ausfall einer elektrisch betriebenen Lüftungsanlage ein ausreichender Luftaustausch bzw. bei Stromausfall eine ausreichende Versorgung der Tiere mit Wasser und Futter nicht sichergestellt ist.

Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV)

Einschlägige Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen und Richtlinien für den Aufbau und den Betrieb der technischen Anlagen bleiben unberührt.

Alarmanlage - Mindestanforderungen

Stromversorgung

  • unterbrechungsfreie Stromversorgung
  • (Netz- / Akku-Betrieb aller Komponenten der Alarmanlage)
  • netzspannungsunabhängiger Notbetrieb für mindestens 2 Stunden
  • Akku- / Batterie- Wechsel spätestens nach 5 Jahren

Funktionsanzeigen

  • Betriebsbereitschaft
  • Akku- / Batterie- Ladezustand
  • Alarmauslösung

Alarmkriterien

  • Ausfall der Alarmanlage
  • lebensbedrohliches Über- und Unterschreiten von tierartspezifischen Temperaturgrenzwerten → mindestens 2 Temperaturfühler im Stall
  • Netzspannungsausfall
  • Auslösen von Überspannungsschutzgeräten
  • Auslösen von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD / FI-Schutzschalter) → maximaler Bemessungsdifferenzstrom: - für Steckdosenstromkreise: 0,03 A, - für stationäre elektrische Anlagen: 0,3 A
  • Auslösen von Motorschutzschaltern (z. B. an Ventilatoren, Lüftungsklappenantrieben, Gasturbinen, Wasserpumpen und Futterfördereinrichtungen)
  • Gefahrenmeldung bei Tränkwassermangel bzw. Tränkwasserleitungsschaden (z. B. durch Druckwächter bzw. Durchflussmesser)
  • Brandmeldung (z. B. durch Rauchmelder bzw. Rauchansaugmelder mit fotoelektrischen Sensoren oder Kohlenmonoxid-Sensoren im Tier- und Technikbereich)

Alarmierung

  • Alarmauslösung bei Störfällen mit einer Dauer von > 60 Sekunden (bei Brandmeldung sofort)
  • optische und akustische Signaleinrichtung am Stall bzw. in der Stallanlage
  • Informationsweitergabe an die Teilnehmer der Meldelinie:
    • Telefonwahlgerät mit integriertem GSM-Modul / Funk in Kombination mit mindestens 2 unabhängig arbeitenden Meldemedien (z. B. kabelgebundene Verbindung und Funkübertragung per GPRS / UMTS)
    • Elektrofachkraft und ggf. Feuerwehr in die Meldekaskade aufnehmen
    • Wahlwiederholung bis ein Teilnehmer der Meldelinie die Störung quittiert

    Alarmquittierung/ -dokumentation

    • Quittierung des gemeldeten Alarms im Stall / in der Stallanlage
    • Dokumentation der Störfälle (z. B. auf PC, per Fax, E-Mail oder SMS) für mindestens 3 Tage

    Prüfung der Betriebsbereitschaft

    • vor Inbetriebsetzung der Anlage bzw. nach Fehlalarmauslösung Prüfung durch eine Elektrofachkraft → Dokumentation der Prüfung (Aufzeichnungen mindestens 3 Jahre aufbewahren)
    • tägliche Sichtprüfung der Funktionsanzeigen der Alarmanlage einschließlich des Telefonwahlgerätes
    • wöchentliches Auslösen eines Probealarms und Kontrolle der Alarmweiterleitung → Dokumentation der Prüfung (Aufzeichnungen mindestens 3 Jahre aufbewahren)
    • vierteljährliche Prüfung der Brandmeldeanlage durch eine Fachkraft (Brandmelderzentrale, Meldergruppen und Alarmierungen) → Dokumentation der Prüfung (Aufzeichnungen mindestens 3 Jahre aufbewahren)
    • Prüfung und Wartung der Alarmanlage einschließlich des Telefonwahlgerätes sowie aller Schutzeinrichtungen und Sensoren durch Elektrofachkraft entsprechend der vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle; mindestens jedoch jährlich → Dokumentation der Prüfung und Wartung (Aufzeichnungen mindestens 3 Jahre aufbewahren)

    Notstromanlage - Mindestanforderungen

    (stationäres bzw. mobiles Notstromaggregat mit integriertem Antrieb oder Zapfwellengenerator z. B. für den Schlepperbetrieb)

    Nennleistung

    • ausreichend für alle Stromabnehmer im Stall (z. B. Ventilatoren, Lüftungsklappenantriebe, Gasturbinen, Wasserpumpen und Futterfördereinrichtungen)

    Stromversorgung zum Starten des Aggregats sowie für die Aggregatsteuerung

    • netzspannungsunabhängiger Akku- / Batterie- Betrieb
    • Akku- / Batterie- Wechsel spätestens nach 5 Jahren

    Kraftstoff für Verbrennungsmotoren

    • für eine Betriebszeit unter Last von mindestens 1 Tag
    • bei Dieselmotoren: Winterdiesel bzw. Sommerdiesel und Winterzusatz

    Netz-/ Notstromumschaltung

    • bei Nennspannungsausfall manuell oder automatisch (nach ca. 10 Sekunden)
    • Rückschaltung frühestens 1 Minute nach Wiederkehr der allgemeinen Stromversorgung

    Prüfung der Betriebsbereitschaft

    • vor Inbetriebsetzung der Anlage Prüfung durch eine Elektrofachkraft → Dokumentation der Prüfung (Aufzeichnungen mindestens 3 Jahre aufbewahren)
    • tägliche Kontrolle auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel
    • wöchentlicher Probebetrieb → Dokumentation der Prüfung (Aufzeichnungen mindestens 3 Jahre aufbewahren)
    • monatlicher Probebetrieb unter Last → Dokumentation der Prüfung (Aufzeichnungen mindestens 3 Jahre aufbewahren)
    • Prüfung und Wartung der Notstromanlage durch Elektrofachkraft entsprechend der vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle; mindestens jedoch jährlich → Dokumentation der Prüfung und Wartung (Aufzeichnungen mindestens 3 Jahre aufbewahren)