Tierische Nebenprodukte

Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper, Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs beziehungsweise andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen. Diese sollen so verwertet oder sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.

Überblick über die Regelungen

Für die Zulassung von Betrieben (z.B. Biogasanlagen, Heimtierfutterhersteller, Tierkörperbeseitigungsanlagen), die tierische Nebenprodukte nach der Verordnung (EG) 1069/2009 verwenden und beseitigen, ist das ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) zuständig.

Kontrolltätigkeiten entsprechend der Verordnung (EU) 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren werden ebenfalls durch das LALLF durchgeführt.

Weitere Zuständigkeiten sind in der Tiernebenprodukte-Zuständigkeitsverordnung TierNebZustVO M-V geregelt.

Zulassung von Unternehmen

Die Zulassung von Unternehmen, Anlagen oder Betrieben erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit.

Übermitteln Sie Informationen über alle Anlagen oder Betriebe, die der Kontrolle unterliegen und die, auf einer der Stufen der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten aktiv sind.

Weiterhin übermitteln Sie Informationen

  • über die Kategorie der verwendeten tierischen Nebenprodukte oder ihrer Folgeprodukte, die einer Kontrolle unterliegen,
  • Art der Tätigkeiten bei denen tierische Nebenprodukte oder ihre Folgeprodukte als Ausgangsmaterial verwendet werden.

Senden Sie o.g. Informationen an tnp@lallf.mvnet.de oder per Post an:

Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Thierfelderstrasse 18
18059 Rostock