Kosten der Tierkörperbeseitigung im Rahmen gebührenpflichtiger Untersuchungen

Alle Tierkörper, Tierkörperteile, Abort- und Organmaterialien, welche zur Untersuchung in die Pathologie des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) eingesandt werden, müssen nach dem Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz über einen Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 oder 2 entsorgt werden.

Die Kosten für die Tierkörperbeseitigung werden an den Rechnungsträger gebührenpflichtiger Untersuchungen weitergeleitet.

Tierart Höchstgrenze
Pferde, Esel 99,57 Euro pro Stück
Fohlen/Ponys 51,07 Euro pro Stück
Sauen/Eber 38,25 Euro pro Stück
Sonstige Schweine mit einem Gewicht von mehr als 50 kg 23,00 Euro pro Stück
Schweine mit einem Gewicht von 20 bis 50 kg 10,19 Euro pro Stück
Ferkel mit einem Gewicht von bis zu 20 kg 7,15 Euro pro Stück
Geflügel 6,66 Euro pro Stück
Rinder älter als 1 Jahr 95,97 Euro pro Stück
Rinder jünger als 1 Jahr 62,06 Euro pro Stück
Kälber (Rinder bis 6 Monate) 21,13 Euro pro Stück
Schafe und Ziegen mit einem Gewicht von über 10 kg 17,22 Euro pro Stück
Lämmer (Schafe und Ziegen mit einem Gewicht von bis zu 10 kg) 7,85 Euro pro Stück

Untersuchungen, die gemäß § 1 der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V von einer Gebühr befreit sind, bleiben davon unberührt.