Blauzungenkrankheit
Stand: Januar 2025
1. Verbreitung
Im Oktober 2023 wurde der Erreger der anzeigepflichtigen Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) in Deutschland festgestellt. Eine tabellarische Darstellung der Ausbruchszahlen in Deutschland finden Sie unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/ und FAQs zur Infektion unter FAQ Blauzungenkrankheit, 30.07.2024 (PDF).
2. Diagnostik und Probenmaterial
Der Erreger kann bis zu 200 Tage nach Infektion in den roten Blutkörperchen mittels Polymerasekettenreaktion (PCR) nachgewiesen werden. Deshalb ist ungeronnenes Blut = Röhrchen mit EDTA-Zusatz (rote Kappe) das ideale Untersuchungsmaterial. In Abortmaterial ist der Erreger ebenfalls zu finden. Ein Antikörpernachweis wird an Blut- bzw. Milchproben durchgeführt.
3. Untersuchungsgebühren in Abhängigkeit vom Vorbericht
Bei Verdacht auf die Erkrankung ist der Tierhalter verpflichtet, die zuständige Veterinärbehörde zu informieren. Wird in deren Auftrag eine Untersuchung eingeleitet, laufen die Untersuchungsgebühren auf Landeshaushalt. Dazu ist auf den Begleitscheinen der Untersuchungsgrund „amtlich angewiesen“ zu vermerken. Abortuntersuchungen oder Sektionstiere werden auf Antrag/unter Vorbehalt durch die Beihilfen der Tierseuchenkasse getragen.
Bei Handelsuntersuchungen oder sonstigen Probenahmegründen trägt der Tierhalter die Untersuchungsgebühr.
Werden mehrere Blutproben zum Erregernachweis (PCR) eingesandt, werden diese im Pool (max. 10er) untersucht. Wird eine Einzeltieruntersuchung gewünscht, ist das auf dem Begleitschein zu vermerken; die Kosten hierfür werden dann dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
Eine Antikörperuntersuchung kann an Blut- oder Milchproben erfolgen und wird generell im Einzelansatz vorgenommen. Die Kosten der Antikörperuntersuchung werden generell dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
Derzeit beträgt die Untersuchungsgebühr im LALLF:
PCR Einzelprobenuntersuchung | 27,40 € |
PCR Untersuchung pro Probe im Blutpool | 5,92 € |
ELISA Antikörperuntersuchung ab 3. Probe | 3,74 € |
4. Diagnostik zur Herdenprävalenz bzw. zum Impfschutz
Die StIKo Vet empfiehlt dringend, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-3 mit einem Impfstoff zu immunisieren. Laut den Gebrauchsinformationen verhindern die Impfstoffe Tierverluste durch BTV-3 und reduzieren sowohl das Ausmaß der klinischen Symptome als auch die Virämie. Eine Infektion mit dem Virus ist durch die Impfung jedoch nicht auszuschließen.
Tierhalter stehen häufig vor der Kosten-Nutzen-Rechnung einer Impfung, insbesondere wenn davon auszugehen ist, dass durch eine bereits stattgefundene BTV-Infektion ein Teil der Tiere Immunität aufgebaut hat. Beraten Sie sich hierzu mit dem TSBD des LALLF M-V zur Bestimmung von Stichprobenumfängen bzgl. des BTV-Immunstatus in Ihrer Herde.