LALLF - Informationen zur Organisation und ihren Aufgaben

Aufgaben des Landesamtes

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat seinen Hauptsitz in Rostock sowie drei Nebenstellen in Neubrandenburg, Greifswald, Schwerin. Zu den Aufgaben des Amtes gehören insbesondere:

  • Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben bei der Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten als diagnostische Leistung
  • Fachdienste für die amtliche Tierarzneimittelüberwachung, Epidemiologie, Lebensmittel, Tierhaltung und Tierschutz
  • Durchführung der amtlichen Lebensmitteluntersuchungen, plus Kosmetika und Bedarfsgegenstände als diagnostische Leistung sowie bestimmte Futtermitteluntersuchungen
  • Wahrnehmung zentraler Überwachungsaufgaben und behördlicher Sachverständigentätigkeit
  • Fischereiaufsicht nach § 24 Fischereigesetz vom 13. April 2005 (GVOBl. M-V S. 153)
  • Registrierung der Fischereifahrzeuge und Führung der Fischereistatistik
  • Erteilung von Fischereischeinen und Angelberechtigungen sowie Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Fischerei
  • Durchführung von Förderungsmaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU
  • Überwachung der Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsbildung und der beruflichen Umschulung sowie die Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen nach § 76 Berufsbildungsgesetz im Bereich Land- und Hauswirtschaft

 

Als zuständige Behörde im Sinne von § 59 des Pflanzenschutzgesetzes sowie des Saatgutverkehrsgesetzes hat das Landesamt folgende Aufgaben:

  • Überwachung der Pflanzenbestände und Vorräte auf das Auftreten von Schadorganismen
  • Überwachung des Verkehrs mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
  • Beratung, Aufklärung und Schulung sowie Durchführung des Warndienstes
  • Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen
  • Amtliche Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutztechnik
  • Durchführung von Versuchen und Untersuchungen im Rahmen der oben genannten Aufgaben
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 68 des Pflanzenschutzgesetzes
  • Überwachung des Saatgutverkehrs

Organisation und Abteilungen

An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Überblick zur Organisationsstruktur und zu den Fachbereichen des Landesamtes und ihren Aufgabenschwerpunkten. Für weitere Informationen zu einer Abteilung klicken Sie bitte auf dessen Namen. Sie werden dann auf die Fachbereichsseite weitergeleitet, wo Sie unter anderem eine Auflistung der Ansprechpartner der jeweiligen Abteilung finden.

Erster Direktor

  • Informationen zum Ersten und Stellvertretenden Direktor des LALLF

Zentrale Aufgaben (Abt.1)

  • Organisation, Recht, Haushalt, Personal, IT, Zuständige Stelle Berufsbildung

Tierseuchendiagnostik (Abt.2)

  • Pathologie, Molekularbiologie, Serologie, Virologie, Bakteriologie, Parasitologie

Lebensmittel- und Futtermitteluntersuchung (Abt.3)

  • Chemische & Mikrobiologische Untersuchung von Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika

Pflanzenschutzdienst (Abt.4)

  • Integrierter Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit, Planzenschutzmittelkontrolle, Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut

Schadstoff- und Rückstandsanalytik (Abt.5)

  • Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel, organische Kontaminanten, pharmakologisch wirksame Stoffe und Mykotoxine

Veterinärdienste und Landwirtschaft (Abt.6)

  • Lebensmittelhygienischer & epidemiologischer Dienst, Überwachung pflanzlicher & tierischer Erzeugnisse, Tierschutz, Tierzucht, Tierarzneimittel- & Futtermittelüberwachung, ökologischer Landbau

Fischerei und Fischwirtschaft (Abt.7)

  • Fischereiaufsicht, Fischereiverwaltung, Fischereiförderung

Qualitätsmanagement

Die Laborbereiche des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V sind seit März 1999 nach der DIN EN ISO/IEC 17025 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Im Zeitrahmen von ca. 18 Monaten werden Überwachungen durchgeführt, nach 5 Jahren erfolgt jeweils eine Wiederholungsbegutachtung.
Das QM-System wird ständig weiterentwickelt und verbessert. Zudem sind eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen einzuhalten, so u.a. auch die Kriterien der EU-Kontroll-Verordnung 2017/625.
Eines der wichtigsten Ziele des Amtes ist es, die Untersuchungen nach wissenschaft-lich anerkannten Methoden in hoher fachlicher Qualität durchzuführen. Die Laboratorien nehmen regelmäßig an Eignungsprüfungen teil, um die nationale und internationale Vergleichbarkeit und die Zuverlässigkeit der erzielten Ergebnisse nachzuweisen.

Durch die kontinuierliche Überprüfung der Abläufe in den Laboratorien mittels interner Audits und Managementbewertungen wird sichergestellt, dass die erreichte Qualität weiter erhalten und verbessert wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit dem breiten Spektrum an Methoden und Untersuchungstechniken vertraut und wenden sie in der täglichen Arbeit an. Dafür sind auch Schulungen und Fortbildungen regelmäßig im Arbeitsplan, damit die fachliche Kompetenz erhalten bleibt bzw. optimiert wird.
Neue Anforderungen an Arbeitsaufgaben, z. B. durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, werden aufgenommen und durch sofortige Anpassung in der täglichen Arbeit umgesetzt.
Die Zusammenarbeit mit den verschiedensten Kunden ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt des Qualitätsmanagements. Deshalb stellt das LALLF sicher, dass mit allen Beteiligten regelmäßige Austausche zur Kontaktpflege erfolgen. Dadurch kann ein fortwährender Informationsaustausch gewährleistet werden. Die Kunden erhalten auf Wunsch auch Einsicht in die Unterlagen des Qualitätsmanagementsystems.

Die Anlage zur Akkreditierungsurkunde bzw. die vollständige Prüfverfahrensliste stehen öffentlich zur Verfügung und können jeweils aktuell  bei der Stabsstelle QM (Mailkontakt) des LALLF angefordert werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.