Hafenregelung Dorsch
Gemäß Artikel 18 der Verordnung(EG) Nr. 1098/2007 sind die Häfen, in denen mehr als 750 kg Dorsch (= 641 kg amK) angelandet werden dürfen, zu bezeichnen und auf der Website zu veröffentlichen.
Fischereibetriebe, die mehr als 750 kg Dorsch (= 641 kg amK) an Bord behalten und in Mecklenburg-Vorpommern anlanden, müssen einen der nachfolgend genannten Häfen innerhalb der festen Anlandzeiten (Montag bis Freitag von 06.00 bis 19.00 Uhr, Samstag und Sonntag nur nach Absprache mit dem zuständigen Fischmeister) nutzen:
- Wismar - Westkai im Alten Holzhafen
- Timmendorf (Poel) - Hafen Timmendorf
- Warnemünde - Alter Strom Mittelmole-Fischerpier
- Barhöft - Hafen Barhöft
- Schaprode - Fischereipier im Hafen Schaprode
- Glowe - Hafen Glowe
- Sassnitz - Kaianlage Fischhalle und Fischereihafen
- Gager - Fischereipier im Hafen Gager
- Freest - Fischereihafen Freest
- Neu Mukran - Kaianlage der Fa. Eurobaltic GmbH