Auswertung der Fischereiaufsicht im Jahr 2020

Kontrolldurchführung

Durch die Mitarbeiter der Fischereiaufsichtsstationen des LALLF wurden im Jahr 2020 - 2.744 Fischereikontrollen (davon 1.028 Seekontrollen und 1.716 Hafen-/Landkontrollen), 64 Vermarktungskontrollen und 13.414 Anglerkontrollen durchgeführt. 

Zusammen mit den rund 18.000 Kontrollen der ehrenamtlichen Fischereiaufsicht und den ca.10.000 Kontrollen der Wasserschutzpolizei wurden damit mehr als 40.000 Angler einer Kontrolle unterzogen.

Feststellung rechtswidriger Handlungen

Im Jahr 2020 wurden im LALLF insgesamt 1.688 rechtswidrige Handlungen gegen fischereirechtliche Vorschriften u.a. registriert. Die Anzahl ist gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig gesunken (- 1,4 %).
 
Die Feststellungen wurden im LALLF angezeigt durch:
Mitarbeiter des LALLF - 771 Fälle
Ehrenamtliche Fischereiaufseher - 542 Fälle
Wasserschutzpolizei  - 365 Fälle
sonstige - 10 Fälle

 

Bei den Anglern war die „Schwarzangelei“ – das Angeln ohne Erlaubnis – in Verbindung mit der Verletzung der Fischereischeinpflicht das häufigste Delikt.Die folgenden Ränge wurden wie im Vorjahr belegt durch das Angeln in Schonbezirken, das Angeln mit ungültigem Fischereischein, das Schleppangeln in Fischereibezirken, die Nichtbeachtung des Verankerungsgebotes im Strelasund und anderen Gewässerteilen, die Verwendung lebender Köderfische sowie die Nichtbeachtung der Schonzeiten und Mindestmaße der Fische.

 

Im Bereich der Berufsfischerei (Küste) waren die Feststellungen mit 283 Fällen zum Vorjahr leicht gesunken. Ein erheblicher Anteil der Feststellungen war bei den Meldepflichten, in der mangelhaften Kennzeichnung von Fanggeräten wie auch in der Verletzung des gemeinschaftlichen Fischereirechtes (Logbuch, Anlandeerklärung etc.) zu verzeichnen.

Im Bereich der Vermarktung von Fischereierzeugnissen wurden 80 Vorgänge registriert (38 Fischetikettierung, 29 Rückverfolgbarkeit, 13 Verkaufsbeleg).

Die Feststellung ordnungswidriger Handlungen bei Anglern ergab im Jahr 2020 1.349 Feststellungen mit 1.889 ordnungswidrigen Tatbeständen  (s.a. Tab.).

 

Tab.: Art und Anzahl der registrierten ordnungswidrigen Tatbestände bei Anglern
Tatbestand 2016 2017 2018 2019 2020
Verletzung der Fischereischeinpflicht 544 454 525 536 579
Fischereischein ungültig 95 92 102 114 125
Nicht-mit-führen AE (Küstengewässer) 472 395 371 374 347
Nicht-mit-führen AE (Binnengewässer) 263 268 325 349 422
Verstöße gegen Mindestmaße / Schonzeiten 35 19 31 15 15
Verstöße Tagesfangbegrenzung (Dorsch) - 4 31 6 7
Nichtbeachtung der Schongebietsregelungen 203 221 259 205 196
Verwendung lebender Köderfische 22 21 21 11 17
Schleppangeln in Verbotsgebieten 80 57 61 65 55
Nichtbeachtung Verankerung in inneren Küstengew. 81 31 57 24 37
Verletzung sonstiger Gebote und Verbote 65 50 28 40 89
gesamt 1.860 1.612 1.811 1.739 1.889

Ahndung rechtswidriger Handlungen

Die von den Kontrollbefugten festgestellten rechtswidrigen Handlungen werden durch das LALLF entsprechend der gesetzlich bestimmten Zuständigkeit entweder an die zuständige Behörde zur Entscheidung abgegeben oder es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet welches i.d.R. durch Erhebung eines Verwarnungsgeldes oder Bußgeldes abgeschlossen wird.