Lebensmittel - Bedarfsgegenstände - Kosmetik

Die Untersuchung von sowohl Lebensmitteln als auch Bedarfsgegenständen,  kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen ist ein wichtiger Teil der amtlichen Überwachung.

Das Hauptziel ist im EU-Recht durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 28. Januar 2005 (EU-Basisverordnung/ mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch-LFGB in nationales Recht umgesetzt) definiert und beinhaltet den Schutz der Gesundheit der Menschen sowie der Verbraucherinteressen einschließlich lauterer Handelsgepflogenheiten.

Die Untersuchung dient der Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Wesentliche Schwerpunkte bilden die Prüfung der hygienischen Beschaffenheit, der Zusammensetzung, insbesondere der verwendeten Zusatzstoffe einschließlich ihrer Kennzeichnung, die Prüfung auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln, pharmakologisch wirksamen Stoffen, Schwermetallen und weiteren Kontaminanten.

Neben der sensorischen Prüfung werden die Proben mittels mikrobiologischer, molekularbiologischer, chemischer und chemisch-physikalischer Verfahren untersucht sowie anschließend lebensmittelrechtlich beurteilt.

Cornelia Trapp

Abteilungsleiterin