Lebensmittelbedingte Zoonosen

Zoonosen sind Krankheiten und Infektionen, die auf natürliche Weise zwischen Mensch und anderen Wirbeltieren übertragen werden.

Ansprechpartner

Gabriele Tardel

EU-Recht

Mit der Zoonosen-Überwachungsrichtlinie RL 2003/99/EG vom 17.11.2003 werden folgende Ziele verfolgt:

  • Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
  • Überwachung von Antibiotikaresistenzen der Keime
  • epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
  • Austausch von Informationen über Zoonosen und Zoonoseerreger

Sechs bakterielle und zwei parasitäre Zoonosen und Zoonoseerreger werden in Anhang I, Liste A der RL 2003/99/EG als überwachungspflichtig festgelegt: Brucellose, Campylobacteriose, Ecchinokokkose, Listeriose, Salmonellose, Trichinellose, Tuberkulose, verursacht durch Mycobacterium bovis, verotoxinbildende Escherichia coli (VTEC).
In Liste B der RL 2003/99/EG sind die je nach epidemiologischer Situation weiteren überwachungspflichtigen Zoonosen und Zoonoseerreger festgelegt. Das sind fünf virale, sieben bakterielle und vier parasitäre Zoonosen sowie andere, d. h. solche Zoonosen, die diesen Erregergruppen (noch) nicht zugeordnet werden können.

Nationales Recht

Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) Zoonosen Lebensmittelkette

Die Neufassung der AVV Zoonosen vom 10.2.2012, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 18.11.2020, setzt die in der Zoonosen-Überwachungsrichtlinie der EU vorgegebenen Ziele in nationales Recht um. Sie dient der Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von repräsentativen Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern und deren Antibiotikaresistenzen entlang der Lebensmittelkette (Zoonosen-Monitoring) sowie von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen. Dazu werden internationale und nationale sowie bundeslandspezifische Überwachungsprogramme zu verschiedenen Untersuchungsschwerpunkten durchgeführt. Sie beinhalten Probenahmen auf allen Stufen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung. So soll die einwandfreie Beschaffenheit tierischer Lebensmittel (vom Stall bis auf den Tisch) gesichert werden, indem Risikofaktoren und Fehlerquellen ermittelt und minimiert bzw. ausgeschaltet werden.

In Mecklenburg-Vorpommern sind nach § 6 Infektionsschutzgesetz und dem Landeserlass über gastroinstetinale Erkrankungen mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftungen und akute ansteckende Magen-Darm-Infektionen durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte auch an das LALLF (und LAGuS) zu melden.