Überwachung in Häfen
Örtliche Zuständigkeit der Fischereiaufsichtsstationen (FASt.)
Die örtliche Zuständigkeit der Fischereiaufsichtsstationen des LALLF für die Beratung der Fischereibetriebe und die erforderlichen Maßnahmen der Fischereiverwaltung (Entgegennahme der Anmeldung zur Anlandung, Ausgabe von Logbüchern, Entgegennahme der Logbuchscheine, Anlandeerklärungen, Verkaufsabrechnungen, Monatmeldungen etc.) und Fischereiförderung ist gemäß der unten angeführten Tabelle bestimmt. Die Kontrolltätigkeit im Rahmen der Fischereiaufsicht findet auch gebietsübergreifend statt.
Aufsichtsstationen und Bereiche
FASt. Mecklenburg
18119Warnemünde
Am Bahnhof 1 d
0381/51227
Häfen und Fischereistandorte:
Bereich Wismarbucht von Tarnewitz bis Rerik
Bereich Außenstrand: Rerik bis Darßer Ort / Prerow
FASt. Stralsund
18439 Stralsund
Querkanal 6
03831/293262
Häfen und Fischereistandorte:
Darßer Boddenkette, sowie Außenstrand Fischland, Prerow, Zingst und Barhöft
Bereich des Fischereibezirkes Strelasund bis Gristow
FASt. Rügen - Bereich Breege/Wiek
18556 Wiek
Hauptstraße 30
038391/238
Häfen und Fischereistandorte:
Häfen der westrügischen Gewässer von Ummanz über Hiddensee bis nach Lietzow sowie Vitt, Juliusruh, Glowe
FASt. Rügen - Bereich Sassnitz
18546 Sassnitz
Hafenstraße 12 f
038392/35049
Fax: 038392/63444
Häfen und Fischereistandorte:
Sassnitz, Mukran, Binz, Göhren, Baabe, Sellin, Lobbe und die Häfen des nördlichen Greifswalder Boddens
FASt. Usedom - Bereich Freest
17440 Freest
Dorfstraße 29
038370/20327
Häfen und Fischereistandorte:
Häfen des südlichen Greifswalder Boddens sowie des nördlichen Peenestroms von Freest bis Negenmark und des Nordteils der Insel Usedom von Peenemünde bis Zinnowitz
FASt. Usedom - Bereich Ueckermünde
17373 Ueckermünde
Altes Bollwerk 1
039771/22700
Häfen und Fischereistandorte:
Häfen am Peenestrom und im Achterwasser südlich von Negenmark, Häfen am Außenstrand von Usedom von Zempin bis Ahlbeck,
Häfen am Stettiner Haff (dt.Teil)