Verbraucherbeschwerde
Beschwerdeprobe
Die Lebensmittelüberwachung kann Untersuchungen nur stichprobenartig durchführen.
Jeder Verbraucher, der Mängel bei Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen oder kosmetischen Mitteln feststellt, hat das Recht, diese als sogenannte "Beschwerdeproben" bei den Lebensmittelkontrolleuren des für seinen Wohnort zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes ( Adressliste der VLÄ ) abzugeben.
Hierbei entstehen dem Beschwerdeführer bzw. dem Verbraucher, außer dem Kaufpreis der Ware und den eigenen Anfahrtskosten, keine weiteren Ausgaben.
Eine Beschwerde erfassen
Für die Aufnahme einer Beschwerdeprobe sind verschiedene Angaben zum Vorgang niederzuschreiben, damit die zuständigen Behörden den Vorgang bearbeiten können. Sind die Angaben zur Beschwerdeprobe vollständig ausgefüllt, reichen Sie das Formular zusammen mit der Probe bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein.
Zusammenfassung der wichtigen Angaben
Notieren Sie die folgenden Angaben möglichst genau und vollständig. Am Ende der Liste finden Sie diese Zusammenfassung der wichtigen Angaben als herunterladbares PDF.
- Beschwerdeführer/in
- Art und Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels
- Verpackung
- Kennzeichnung (z. B. Mindesthaltbarkeitsdatum; Chargennummer)
- Hersteller/Importeur
- Kauf der Beschwerdeprobe: wann und wo gekauft?
- Darbietung der Ware in der Verkaufsstätte
- Lagerung zu Hause
- Beschreibung der Mängel
- Gesundheitliche Beschwerden
- Zeugen
Download: Wichtige Angaben einer Beschwerdeprobe
Untersuchung der Beschwerdeprobe
Die Beschwerdeprobe und eine möglichst identische Vergleichsprobe werden von den Lebensmittelkontrolleuren dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern zur Untersuchung und Begutachtung vorgelegt. Die wissenschaftlichen Sachverständigen entscheiden dann, welche Untersuchungen für die Überprüfung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften relevant sind.
Voraussetzung für eine sinnvolle Untersuchung ist, dass die Mängel des Lebensmittels nicht durch den Beschwerdeführer selbst verursacht wurden, wie z. B. durch unsachgerechte Lagerung nach dem Einkauf.
Die Proben werden von Sachverständigen begutachtet. Bei Beanstandungen leiten die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden weiterführende Maßnahmen ein.