Handelsklassen

Überwachung der Handelsklassen

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zuständigkeit der Überwachung zur Anwendung und Einhaltung der Normen folgendermaßen geregelt:

  • auf Erzeuger- und Großhandelsstufe: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF)
  • auf Einzelhandelsstufe: Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte

 

Welche Handelsklassen werden im LALLF bearbeitet?

Die folgende Liste bildet die kontrollierten Handelsklassen im LALLF-MV ab.