Preisfeststellung
Grundlage der Preismeldung ist die 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (1.FlGDV), in der festgelegt ist, wer zur Preismeldung für Schlachttiere verpflichtet ist.
In Mecklenburg-Vorpommern sind zwei Betriebe meldepflichtig.
Diese Meldungen sind wöchentlich zu einem festgelegten Zeitpunkt und nach einem festgelegten Muster an das LALLF zu melden und werden danach aufbereitet und an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übersandt.