Wie möchten Sie Ihren Prüfbericht erhalten?
Befundübermittlung durch das LALLF M-V: Fax, Mail
Durch die Einführung eines neuen EDV-Systems ist das LALLF nunmehr in der Lage, Prüfberichte/Befunde aus der Abteilung Tierseuchendiagnostik automatisiert per Fax bzw. E-Mail dem Tierhalter (i. d. R. Auftraggeber) und gegebenenfalls dem einsendenden Tierarzt zur Verfügung zu stellen.
Sollte Ihrerseits generelles Interesse an einer derartigen Form der Befundmitteilung bestehen, bitten wir darum, in der pdf unten vorliegende Einwilligungserklärung ausgefüllt und unterschrieben an das LALLF zurück zu senden. Bei einer ausbleibenden Rücksendung bleibt die bisherige Verfahrensweise bestehen.
Darüber hinaus können Sie die Gelegenheit nutzen, Ihre Kontaktdaten zu aktualisieren.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern stellt seine Befunde in den Formen Papier (Postversand; bislang Standard), Fax und E-Mail zur Verfügung.
Pro Empfänger ist nur eine dieser Möglichkeiten standardmäßig wählbar.
Bei der Erstellung der Befunde entsprechend des Verarbeitungsregimes in den EDV-Systemen (Laborinformations- und Managementsystemen) kann ein Fax oder eine E-Mail mit dem Befund erzeugt werden. Fax und E-Mail-Befund sind mit dem Befundausdruck identisch. Die E-Mail wird im PDF-Format übermittelt. In diesem Format kann der Befund nur gelesen bzw. ausgedruckt werden.
Hiervon unberührt bleiben Untersuchungsergebnisse, die aufgrund von Rechtsvorschriften an Datenbanken, wie BALVI IP oder HI-Tier übertragen werden.
Nutzbare Dokumente:
Vereinfachung von Befundberichten nach DIN EN ISO/IEC 17025
Die Tierseuchendiagnostik des LALLF muss als akkreditiertes Labor die Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17025 in aktueller Version erfüllen. Dies betrifft auch die Mitteilung der Untersuchungsergebnisse, welche grundsätzlich den Anforderungen im Punkt 7.8 „Berichten von Ergebnissen“ der DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 entsprechen muss.
Falls mit Einsendern, Auftraggebern etc. („Kunden“ im Sinne der o. g. Norm) vereinbart bzw. gesetzlich geregelt, dürfen die Ergebnisse in vereinfachter Form berichtet werden. Das betrifft derzeitig folgende Befundberichte:
- Ergebnisse aus Ohrstanz-Untersuchungen auf BVD
- Ergebnisse aus Wildtier-Monitoring-Untersuchungen, speziell auf ASP und KSP
Zu allen durchgeführten Untersuchungen stehen zusätzliche Informationen entsprechend der genannten Norm zur Verfügung, die wir im Bedarfsfall kurzfristig bereitstellen können. Diese werden in der LALLF-Datenbank zehn Jahre gespeichert.