Berufsausbildung

Berufe nach Ausbildungsverordnungen

Landwirt/in
Fachkraft Agrarservice    
Gärtner/in
Tierwirt/in
Pferdewirt/in
Fischwirt/in
Forstwirt/in
Revierjäger/in
Milchtechnologe/in  
Milchwirtschaftliche/r Laborant/in    
Hauswirtschafter/in
Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
Winzer/in

 

Berufe nach Ausbildungsregelungen

Fachpraktiker/in Land-, Tier-, Pferde-, Fisch-, Forstwirtschaft
Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
Fachpraktiker/in Gartenbau

 

Kontakt:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV
Dezernat 140
Email: zustaendige_stelle@lallf.mvnet.de
Postadresse: PF 102064 in 18003 Rostock
Dienstsitz: Bockhorst 1 in 18273 Güstrow

Anerkannte Ausbildungsberufe
In Mecklenburg-Vorpommern wird derzeitig in 13 anerkannten Berufen ausgebildet. Bewerber mit einem sehr guten und guten Realschulabschluss können in einer gesonderten Ausbildung neben dem Beruf Landwirt/ Landwirtin zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben. In Kooperation mit der Hochschule Neubrandenburg ist auch ein ausbildungsintegrierendes duales Studium möglich.
 

Berufsbildung behinderter Menschen
Behinderte Menschen sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden, dabei sind die besonderen Verhältnisse zu berücksichtigen.
 

Ausbildungsregelungen
Personen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, können nach einer Ausbildungsregelung (§ 66 Berufsbildungsgesetz, BBiG) ausgebildet werden. In Mecklenburg-Vorpommern wurden hierfür 3 Regelungen erlassen, welche ein breites Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten bieten.
 

Persönliche Voraussetzungen für einen Beruf in der Landwirtschaft:
•    Naturverbundenheit
•    Tierliebe
•    gute Beobachtungsgabe für die Vorgänge in der Natur und der Umwelt
•    handwerkliches Geschick
•    technisches Verständnis
•    Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen
•    Entscheidungsfreudigkeit
•    Freude an selbstständigem Arbeiten
•    gute körperliche Konstitution
•    Freude am Umgang mit Menschen
 

Persönliche Voraussetzungen für einen Beruf in der Hauswirtschaft:
•    Freude am Umgang mit Menschen
•    Entscheidungsfreudigkeit
•    Freude an selbstständigem Arbeiten
•    gute Beobachtungsgabe
•    ausgeprägtes Organisationstalent
•    viel Kreativität
 

Organisation der Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb. An einer Berufsschule werden die erforderlichen theoretischen Kenntnisse vermittelt. Der Berufsschulunterricht findet vorwiegend in Wochenkursen statt. Die Berufsschulen verfügen über Wohnheime.
Die betriebliche Ausbildung wird durch Kurse in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen ergänzt. Die überbetriebliche Ausbildung dient der Vermittlung von Spezialkenntnissen und dem Ausgleich von Unterschieden in der Qualität der Ausbildung der verschieden strukturiert und ausgestatteten Ausbildungsbetriebe.
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Auf Antrag kann eine berufliche Vorbildung auf die Ausbildungszeit angerechnet werden und/ oder bei Vorlage der Voraussetzungen eine Verkürzung der Ausbildungszeit erfolgen.
Weiterhin kann die Ausbildung für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum in Teilzeit erfolgen.