Aufbau und Bedeutung des Erzeugercodes auf dem Ei
Die Vermarktungsnormen schreiben eine obligatorische Angabe der Haltungsform vor. Eier der Güteklasse A sind mit dem Erzeugercode zu kennzeichnen, aus dem sich die Art der Haltungsform ablesen lässt. Zusätzlich ist die Art der Haltungsform auch auf der Verpackung anzugeben.
Seit dem 1.1.2004 ist jedes Ei der Güteklasse A mit einem Erzeugercode zu stempeln, aus dem die Art der Legehennenhaltung und die Herkunft abgeleitet werden kann. Die Bedeutung des Erzeugercodes ist bei Lose-Verkäufen am Ort des Verkaufs und bei verpackten Eiern in oder auf dem Behältnis zu erklären. Der Erzeugercode auf dem Ei bietet die Möglichkeit einer eindeutigen Kennzeichnung von Haltungsform und Herkunft. Der Aufbau des Erzeugercodes wird nachfolgend beschrieben.
1. Code für das Haltungssystem
- 0 = Ökologische Erzeugung
- 1 = Freilandhaltung
- 2 = Bodenhaltung
- 3 = Käfighaltung
2. Code des Registrierungsmitgliedstaats (Herkunft)
Zwei Buchstaben für den Mitgliedstaat, z.B.:
- AT = Österreich
- BE = Belgien
- DE = Deutschland
- NL = Niederlande
3. Identifizierung des Betriebs
Jeder Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit dessen Hilfe den zu registrierenden Betrieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt werden, um einzelne Bestände/Ställe zu identifizieren.
Code-Beispiel: Somit lässt sich die Code-Kombination 1-DE-1323451 folgendermaßen entschlüsseln:
- 1 = Haltungsform: hier Freilandhaltung
- DE = Herkunft: hier Deutschland
- 1323451 = Betriebsnummer, wobei
- die beiden ersten Stellen 13 das Bundesland (hier im Beispiel für Mecklenburg-Vorpommern, siehe unten)
- die dritte bis sechste Stelle 2345 den Betrieb
- und die siebte Stelle 1 den jeweiligen Stall identifiziert.
Kennzeichnung der Bundesländer
01 = Schleswig Holstein
02 = Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen
05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg
09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg
13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = Thüringen
Weitere Angaben
Güteklasse
- Klasse A oder "frisch": Eier dürfen weder gewaschen noch anderweitig gereinigt, nicht haltbar gemacht oder gekühlt werden ("normale" Konsumeier für private Haushalte).
- Klasse B oder "Eier zweiter Qualität oder deklassiert" sind für Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und Unternehmen der Nicht-Nahrungsmittelindustrie bestimmt.
Kriterien für die Einteilung in die Güteklassen sind der Zustand der Schale und Kutikula, der Luftkammer, des Eiklars, des Dotters, des Keims sowie der Geruch des Eies.
Gewichtsklasse
Bezeichnung | Größe | Gewicht in Gramm |
---|---|---|
XL | sehr groß | 73g und darüber |
L | groß | 63 bis unter 73g |
M | mittel | 52 bis unter 63g |
S | klein | unter 53g |
Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) darf 28 Tage nach dem Legen nicht überschreiten. Bei Eiern der Güteklasse B ist statt des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verpackungsdatum anzugeben.
Kühlhinweis
Empfehlung an die Verbraucher: Lagern Sie die Eier nach dem Kauf bei Kühlschranktemperatur.
Kennnummer der Packstelle
Die Kennnummer der Packstelle ist auf der Verpackung anzugeben. In der Packstelle werden die Eier sortiert, gekennzeichnet und verpackt. Es ist sehr wohl möglich und auch rechtlich zulässig, dass in einem niederländischen Betrieb gelegte Eier (Stempel auf dem Ei: NL) in einer deutschen Packstelle sortiert und gekennzeichnet werden (PN-Nummer auf der Verpackung: DE ....). Die Angabe "DE" auf der Verpackung sagt somit nicht unbedingt etwas zur Herkunft der Eier, hierfür ist alleine die Stempelung auf dem Ei maßgeblich.